Packung ohne N-Bezeichnung – ist die Abgabe erlaubt?
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Wir haben ein Rezept über „Mimpara 30 mg FTA 84 St. PZN 10356689“ erhalten. Wir sind der Meinung, dass wir diese Packungsgröße nicht abgeben dürfen, da sie keine Normierung besitzt. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, 84 Tabletten durch Abgabe von 3 x 28 St. zu erreichen oder benötigen wir ein neues Rezept?
Antwort
Arzneimittel ohne Normkennzeichen dürfen auf genaue Stückzahlverordnung abgegeben werden, solange ihre Menge die größte Messzahl nicht überschreitet, sie also keine Jumbopackungen sind. Mimpara in der Packungsgröße mit 84 St. trägt kein Normkennzeichen, weil diese Menge genau zwischen den N2- und den N3-Bereich fällt:
Es handelt sich daher nicht um eine Jumbopackung. Sie dürfen die verordnete Packungsgröße demnach unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Rabattverträge zulasten der Kasse abgeben. Es wird kein neues Rezept benötigt und auch ein Stückeln ist nicht notwendig.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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