Mepilex Border Ag Schaum­verband zulasten der GKV?

Verordnet ist „Mepilex Border Sacrum Ag Schaumverb. 18 x 18 cm ster. 5 St. PZN: 10187287“ zulasten der BARMER.

Dürfen wir die Verordnung beliefern?

Antwort

Bei dem verordneten Medizin­produkt/Verband­stoff handelt es sich um ein Produkt, das in die Kategorie „Sonstige Produkte zur Wund­behandlung“ einge­ordnet wird. Somit ist dieses Produkt streng genommen nur noch erstattungs­fähig, wenn es in der Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie aufge­führt wird. Da die im Dezember 2024 ausge­laufene Über­gangs­frist bis Anfang Dezember 2025 ver­längert wurde, dürfen Sie die Ver­ordnung beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung