Mepilex Border Ag Schaumverband zulasten der GKV?
Verordnet ist „Mepilex Border Sacrum Ag Schaumverb. 18 x 18 cm ster. 5 St. PZN: 10187287“ zulasten der BARMER.
Dürfen wir die Verordnung beliefern?
Antwort
Bei dem verordneten Medizinprodukt/Verbandstoff handelt es sich um ein Produkt, das in die Kategorie „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ eingeordnet wird. Somit ist dieses Produkt streng genommen nur noch erstattungsfähig, wenn es in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt wird. Da die im Dezember 2024 ausgelaufene Übergangsfrist bis Anfang Dezember 2025 verlängert wurde, dürfen Sie die Verordnung beliefern.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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