Kunde braucht Arzneimittel dringend – Mengenüberschreitung nach Rücksprache erlaubt?
Uns liegt ein E-Rezept über Lipotalon Ampullen 1 Stück vor, diese sind allerdings seit langem nicht lieferbar. Nach Arztrücksprache dürfen wir die Dreierpackung abgeben, allerdings kann der Arzt nicht sofort ein neues E-Rezept ausstellen. Der Kunde braucht es allerdings für die sofortige Anwendung.
Darf in solch einem Akutfall über Änderung und Dokumentation im Abgabedatensatz die größere Packung über das vorliegende E-Rezept verknüpft und abgerechnet werden?
Antwort
In § 129 SGB V Abs. 2a ist definiert, dass aufgrund einer Nichtverfügbarkeit zwar die Packungsgröße geändert werden, die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs jedoch nicht überschritten werden darf. Aus diesem Grund dürfen Sie die Dreierpackung nicht auf das vorliegende E-Rezept abgeben. Sie brauchen auf jeden Fall ein neues (E-)Rezept. Vielleicht können Sie in der Praxis fragen, ob es in diesem Einzelfall möglich ist, ein Papierrezept auszustellen, das direkt an die Apotheke gegeben werden kann.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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