Ist eine Mengenänderung auf einem BtM-Rezept erlaubt?

Wir hätten eine Frage zur Abgabe eines BtM. Verordnet wurde Palexia 200 mg 54 St. RET, diese Größe ist jedoch außer Handel. Könnten wir in Rücksprache mit dem Arzt die Packungsgröße auf dem Rezept in die noch erhältliche 50-St.-Packung ändern oder müsste der Arzt ein neues Rezept ausstellen?

Antwort

Laut § 6 Rahmenvertrag dürfen Sie die Menge eines BtM nach Rücksprache selbst korrigieren, wenn es sich um einen erkennbaren Irrtum handelt:

6 Abs. 2 Rahmenvertrag

Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: […]
c) Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für die abgebende Person erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und die abgebende Person nach Rücksprache mit der verschreibenden Person die Angaben korrigiert oder ergänzt […]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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