Mengenänderung bei E-Rezepten
Auf einem E-Rezept war Novorapid Flexpen 100 Einheiten/ml 5 x 3 ml PZN 01884952 verordnet. Leider ist zurzeit jedoch nur die Packung mit 10 x 3 ml lieferbar. Wir haben die Verordnung auf die Patientenkarte zurückgeschickt. Die Arztpraxis ist jedoch der Ansicht, dass die Apotheke die Mengenänderung selbst vornehmen und diese im Datensatz bei Schlüssel 10 eintragen kann.
Wie verhalten wir uns richtig?
Antwort
Für Korrekturen bzw. Ergänzungen elektronischer Verordnungen stehen der Apotheke nach der Technischen Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V insgesamt zwölf Korrekturschlüssel zur Verfügung. Schlüssel 10 wird in der Tat für eine „Abweichung von der Verordnung bezüglich der abzugebenden Menge“ verwendet. Dieser ist jedoch nach § 6 Rahmenvertrag nur für die Korrektur bei fehlerhaften oder nicht vollständigen Angaben zu verwenden. In diesem Fall ist jedoch eine Änderung aufgrund einer Nichtlieferbarkeit nötig. Nach § 129 SGB V Abs. 2 Buchst. a darf die Packungsgröße im Falle einer Nichtverfügbarkeit geändert, die Gesamtmenge des Wirkstoffs dabei jedoch nicht überschritten werden.
129 SGB V Abs. 2 Buchst. a
„Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels dieses gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen. […] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern hierdurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:
- die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung maßgeblichen Messzahl,
- die Packungsanzahl,
- die Abgabe von Teilmengen aus der Packung eines Fertigarzneimittels, soweit die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
- die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.“
Es ist in diesem Fall ein neues Rezept erforderlich.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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