Menge verordnet, keine Packung im Handel – was nun?

Wir haben ein Papier­rezept zulasten der BARMER erhalten. Verordnet ist „Clarithromycin 500 mg 30 Stück“. Nach unserer Ein­schätzung ist das eine un­klare Ver­ordnung, da es keine Ab­packung mit 30 Stück gibt und die größte Mess­zahl laut Packungs­größen­ver­ordnung über­schritten ist.

Gibt es eventuell auch für diesen Fall derzeit Aus­nahmen, sodass wir hier aus 10 Stück und 20 Stück stückeln könnten, oder muss der Arzt eine Verordnung über 1 x 20 und 1 x 10 Stück ausstellen?

Antwort

Wir folgen Ihrer Ein­schätzung, dass hier eine unklare Ver­ordnung vorliegt, denn zu der ver­ordneten Menge gibt es keine Packung im Handel. Nach § 17 Abs. 5 Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) ist bei einer unklaren Ver­ordnung zu­nächst eine ärzt­liche Rück­sprache erforder­lich, bevor das Arznei­mittel abge­geben werden darf. Im Rahmenvertrag ist Näheres zur Vorgehens­weise geregelt:

7 Abs. 2 und 3 Rahmenvertrag

„(2) Ist die Ver­ordnung nicht ordnungs­gemäß, kann die Apotheke nur ent­sprechend den Vor­gaben der AMVV, BtMVV und des § 6 die Ver­ordnung insofern korrigieren oder ergänzen oder korrigieren und ergänzen, dass eine abgabe­fähige Ver­ordnung entsteht. Diese Korrekturen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf dem Arznei­ver­ordnungs­blatt zu ver­merken und separat abzu­zeichnen. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungs­datum vom Abgabe­datum abweicht, ist dieses zusätz­lich anzu­geben. […]

(3) Ist das ver­ordnete Arznei­mittel für die Abgabe nicht ein­deutig bestimmt, hat die Apotheke Rück­sprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arznei­verordnungs­blatt zu vermerken und separat abzu­zeichnen. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungs­datum vom Abgabe­datum abweicht, ist dieses zusätz­lich anzu­geben. […]“

Von daher sollten Sie die Arzt­praxis kontaktieren. Nach Rück­sprache können Sie dann die Änderungen auf dem Rezept vor­nehmen, sodass eine ein­deutige Ver­ordnung ent­steht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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