Menge verordnet, keine Packung im Handel – was nun?
Wir haben ein Papierrezept zulasten der BARMER erhalten. Verordnet ist „Clarithromycin 500 mg 30 Stück“. Nach unserer Einschätzung ist das eine unklare Verordnung, da es keine Abpackung mit 30 Stück gibt und die größte Messzahl laut Packungsgrößenverordnung überschritten ist.
Gibt es eventuell auch für diesen Fall derzeit Ausnahmen, sodass wir hier aus 10 Stück und 20 Stück stückeln könnten, oder muss der Arzt eine Verordnung über 1 x 20 und 1 x 10 Stück ausstellen?
Antwort
Wir folgen Ihrer Einschätzung, dass hier eine unklare Verordnung vorliegt, denn zu der verordneten Menge gibt es keine Packung im Handel. Nach § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist bei einer unklaren Verordnung zunächst eine ärztliche Rücksprache erforderlich, bevor das Arzneimittel abgegeben werden darf. Im Rahmenvertrag ist Näheres zur Vorgehensweise geregelt:
7 Abs. 2 und 3 Rahmenvertrag
„(2) Ist die Verordnung nicht ordnungsgemäß, kann die Apotheke nur entsprechend den Vorgaben der AMVV, BtMVV und des § 6 die Verordnung insofern korrigieren oder ergänzen oder korrigieren und ergänzen, dass eine abgabefähige Verordnung entsteht. Diese Korrekturen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben. […]
(3) Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben. […]“
Von daher sollten Sie die Arztpraxis kontaktieren. Nach Rücksprache können Sie dann die Änderungen auf dem Rezept vornehmen, sodass eine eindeutige Verordnung entsteht.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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