Menge 1 bei E-Rezept verordnet mit Hinweis „2x“ – was ist zu tun?
Bei uns kam folgende Frage zu E-Rezepten auf: Darf die Menge bei E-Rezepten nach ärztlicher Rücksprache mit Dokumentation geändert werden? Hintergrund ist, dass wir mehrere Rezepte erhalten haben, bei denen „Menge 1“ im Datensatz übermittelt wurde. Allerdings stand im Feld „Arzthinweis für die Apotheke“ die Menge mit „2x“.
Spielt es hier auch eine Rolle, ob es sich um eine Wirkstoff-, Freitext- oder FAM- bzw. PZN-Verordnung handelt? Wie sollte man hier vorgehen?
Antwort
Aus unserer Sicht ist der Hinweis „Menge 2x“ nicht ausreichend, um eine Verordnung von mehreren Packungen zu deklarieren. Es könnte ja z. B. auch ein Hinweis für die Dosierung gemeint sein – so oder so ähnlich wird dann möglicherweise auch eine Beanstandung seitens der Krankenkasse aussehen. Sie sollten daher aus unserer Sicht nur die im Verordnungsfeld verzeichnete Menge abgeben und am besten mit der Praxis klären, dass E-Rezepte zukünftig eindeutig ausgestellt werden, damit keine Retaxfallen provoziert werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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