Menge 1 bei E-Rezept verordnet mit Hinweis „2x“ – was ist zu tun?

Bei uns kam folgende Frage zu E-Rezepten auf: Darf die Menge bei E-Rezepten nach ärzt­licher Rück­sprache mit Doku­mentation geändert werden? Hintergrund ist, dass wir mehrere Rezepte erhalten haben, bei denen „Menge 1“ im Daten­satz über­mittelt wurde. Allerdings stand im Feld „Arzt­hinweis für die Apotheke“ die Menge mit „2x“.

Spielt es hier auch eine Rolle, ob es sich um eine Wirk­stoff-, Frei­text- oder FAM- bzw. PZN-Ver­ordnung handelt? Wie sollte man hier vor­gehen?

Antwort

Aus unserer Sicht ist der Hinweis „Menge 2x“ nicht ausreichend, um eine Verordnung von mehreren Packungen zu deklarieren. Es könnte ja z. B. auch ein Hinweis für die Dosierung gemeint sein – so oder so ähnlich wird dann möglicherweise auch eine Beanstandung seitens der Krankenkasse aussehen. Sie sollten daher aus unserer Sicht nur die im Verordnungsfeld verzeichnete Menge abgeben und am besten mit der Praxis klären, dass E-Rezepte zukünftig eindeutig ausgestellt werden, damit keine Retaxfallen provoziert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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