Welche Meldung muss die Apotheke bei Hämophilie­arznei­mitteln machen?

Wir beschäftigen uns aktuell mit der Dokumentation von Hämophilie­produkten und haben dazu noch eine Frage:

Apotheken haben ja eine Melde­pflicht gegen­über dem behandelnden Arzt – sind wir auch verpflichtet, uns an das Hämophilie­zentrum zu wenden?

Antwort

Sie sind von Gesetzes wegen nur verpflichtet, die Abgabe direkt an den verordnenden Arzt zu melden. Wenn das Hämo­philie­zentrum und der verordnende Arzt nicht dieselbe Stelle sind, dann sind Sie nicht verpflichtet, die Abgabe auch noch an das Hämophilie­zentrum zu melden. Das ist in unseren Augen die Aufgabe des Verordners.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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