Welche Meldung muss die Apotheke bei Hämophiliearzneimitteln machen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir beschäftigen uns aktuell mit der Dokumentation von Hämophilieprodukten und haben dazu noch eine Frage:
Apotheken haben ja eine Meldepflicht gegenüber dem behandelnden Arzt – sind wir auch verpflichtet, uns an das Hämophiliezentrum zu wenden?
Antwort
Sie sind von Gesetzes wegen nur verpflichtet, die Abgabe direkt an den verordnenden Arzt zu melden. Wenn das Hämophiliezentrum und der verordnende Arzt nicht dieselbe Stelle sind, dann sind Sie nicht verpflichtet, die Abgabe auch noch an das Hämophiliezentrum zu melden. Das ist in unseren Augen die Aufgabe des Verordners.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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