Melatonin – Lifestyle oder nicht?
Wir haben für einen 15-jährigen Jugendlichen ein Rezept über „Melatonin Vitabalans 5 mg 100 St. N3 PZN 19422519“ erhalten. Unseres Wissens steht dieses Präparat aber explizit auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel. Andererseits erhält der Patient aber auch regelmäßig ADHS-Präparate, dies ist uns von anderen Verordnungen bekannt. Dürfen wir es nun zulasten der GKV abgeben oder nicht?
Antwort
Melatonin Vitabalans hat zwei Indikationen und wird zum einen zur Behandlung des Jetlags bei Erwachsenen und zum anderen zur Behandlung von Einschlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren mit ADHS eingesetzt.
Die Listung als Lifestyle-Arzneimittel bezieht sich lediglich auf „durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitige nichtorganische Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus“ und damit auf die Jetlag-Indikation.
In Ihrem Fall handelt es sich um einen Jugendlichen, sodass die Verordnung auf die zweite Indikation hindeutet. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, die Diagnose auf dem Rezept anzugeben, sodass Sie auch bei fehlender Diagnose davon ausgehen dürfen, dass die Verordnung korrekt ist. Da Sie zudem Kenntnis von anderen Rezepten über ADHS-Präparate für diesen Patienten haben, können Sie das Präparat zulasten der GKV abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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