Melatonin als Kassenleistung
Bei uns liegt eine kassenärztliche Verordnung über Melatonin 2 mg von der Firma Neuraxpharm für einen Erwachsenen vor.
Können wir die Tabletten auf Kassenleistung abgeben? Oder ist nur eine Privatverordnung möglich?
Antwort
Das verordnete Melatonin-Präparat ist für die folgende Indikation zugelassen: „Als Monotherapie für die kurzzeitige Behandlung der primären, durch schlechte Schlafqualität gekennzeichneten Insomnie bei Patienten ab 55 Jahren“.
Daher ist die Abrechnung als Kassenleistung zulässig. Sollte Ihnen auffallen, dass es sich nicht mehr um eine kurzzeitige Behandlung handelt, wäre eine ärztliche Rücksprache empfehlenswert. Längerfristige Verordnungen müssten dann auf Privatrezept verordnet werden.
Wird Melatonin zur Behandlung des Jetlags angewendet, so gilt dies als Lifestyle-Arzneimittel und kann nicht zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, aber diese Indikation hat das verordnete Präparat nicht.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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