Melatonin als Kassenleistung

Bei uns liegt eine kassen­ärztliche Verordnung über Melatonin 2 mg von der Firma Neuraxpharm für einen Erwachsenen vor.

Können wir die Tabletten auf Kassen­leistung abgeben? Oder ist nur eine Privat­verordnung möglich?

Antwort

Das verordnete Melatonin-Präparat ist für die folgende Indikation zugelassen: „Als Monotherapie für die kurz­zeitige Behandlung der primären, durch schlechte Schlaf­qualität gekenn­zeichneten Insomnie bei Patienten ab 55 Jahren“.

Daher ist die Abrechnung als Kassen­leistung zulässig. Sollte Ihnen auf­fallen, dass es sich nicht mehr um eine kurz­zeitige Behandlung handelt, wäre eine ärzt­liche Rück­sprache empfehlens­wert. Längerfristige Verordnungen müssten dann auf Privat­rezept verordnet werden.

Wird Melatonin zur Behandlung des Jetlags ange­wendet, so gilt dies als Life­style-Arznei­mittel und kann nicht zulasten der GKV verordnet und abge­geben werden, aber diese Indikation hat das verordnete Präparat nicht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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