Mehrkostenverzicht bei Rabattartikeln über Festbetrag
Wir sind gerade in der Rezeptkontrolle über ein Problem gestolpert, das wir so noch nicht hatten:
Verordnet ist Lorazepam dura 1 mg 50 St. zulasten der BARMER. Abgegeben wurde der Rabattartikel Tavor (PZN 01463699), was bei der Abgabe auch keine Warnmeldungen ausgelöst hat.
In der Rezeptkontrolle warnt uns das Programm jetzt aber, dass der Taxbetrag über dem Festbetrag liege (was ja auch stimmt, das Kassenprogramm hatte keine Mehrkosten berechnet).
Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass bei Rabattartikeln Mehrkosten gezahlt werden müssen, aber man weiß ja nie. Unsere Recherche hat viel zu Festbetragsüberschreitung bei nichtlieferbaren Rabattartikeln ergeben, aber nichts dazu, was gilt, wenn der Rabattartikel selbst über dem Festbetrag liegt. Können Sie da Licht ins Dunkel bringen?
Antwort
Im Rahmen von Rabattverträgen können Hersteller und Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht vereinbaren. D. h., die Versicherten müssen keine Mehrkosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe angegebene Preis oberhalb eines Festbetrags liegt. Informationen zum Mehrkostenverzicht sind ebenso wie die Rabattverträge in der Apothekensoftware hinterlegt. Für Lorazepam liegt genauso wie für Tavor bei der BARMER ein solcher Verzicht vor. Deshalb hat Ihre Warenwirtschaft richtigerweise keine Mehrkosten berechnet.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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