Mehr­kosten­ver­zicht bei Rabatt­artikeln über Fest­betrag

Wir sind gerade in der Rezept­kontrolle über ein Problem gestolpert, das wir so noch nicht hatten:

Verordnet ist Lorazepam dura 1 mg 50 St. zulasten der BARMER. Abgegeben wurde der Rabatt­artikel Tavor (PZN 01463699), was bei der Abgabe auch keine Warn­meldungen ausge­löst hat.

In der Rezept­kontrolle warnt uns das Programm jetzt aber, dass der Tax­betrag über dem Fest­betrag liege (was ja auch stimmt, das Kassen­programm hatte keine Mehr­kosten berechnet).

Ich kann mir eigentlich auch nicht vor­stellen, dass bei Rabatt­artikeln Mehr­kosten gezahlt werden müssen, aber man weiß ja nie. Unsere Recherche hat viel zu Fest­betrags­über­schreitung bei nicht­liefer­baren Rabatt­artikeln ergeben, aber nichts dazu, was gilt, wenn der Rabatt­artikel selbst über dem Fest­betrag liegt. Können Sie da Licht ins Dunkel bringen?

Antwort

Im Rahmen von Rabatt­verträgen können Hersteller und Kranken­kassen einen Mehr­kosten­verzicht ver­ein­baren. D. h., die Versicherten müssen keine Mehr­kosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe ange­gebene Preis ober­halb eines Fest­betrags liegt. Informationen zum Mehr­kosten­verzicht sind ebenso wie die Rabatt­verträge in der Apotheken­software hinter­legt. Für Lorazepam liegt genauso wie für Tavor bei der BARMER ein solcher Ver­zicht vor. Deshalb hat Ihre Waren­wirtschaft richtiger­weise keine Mehr­kosten berechnet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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