Mehrkostenersparnis oder Preisanker – was hat Vorrang?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten regelmäßig ein Kassenrezept (AOK Rheinland-Pfalz, IK 107310373) mit Aut-idem-Kreuz über „Cipralex 20 mg N3 Original PZN 01638590“. Der Patient wünscht die Versorgung mit einem Import, da er einen möglichst geringen Mehrkostenanteil zahlen möchte. Unser System zeigt uns das Original als günstigstes Präparat an, basierend auf dem Vergleichs-VK. Die Abgabe eines Importes würde damit ein Überschreiten des Preisankers bedeuten. Jedoch fallen beim Original die meisten Mehrkosten an.
Wie können wir nun vorgehen?
Antwort
Für den Preisvergleich Original/Import wird immer der um alle Rabatte bereinigte Verkaufspreis (Vergleichs-VK) herangezogen. Demnach wäre das Original in der Original/Import-Gruppe das günstigste Präparat und auf den ersten Blick vorrangig abzugeben. In diesem Fall gibt es allerdings eine Besonderheit aufgrund des Festbetrags. Wie Sie schreiben, werden für das Original die meisten Mehrkosten fällig. Die Importe überschreiten den Festbetrag weniger weit, sodass weniger Mehrkosten für den Patienten zu zahlen sind.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 4 Rahmenvertrag muss bei der Abgabe das Arzneimittel mit den geringsten Mehrkosten für den Patienten abgegeben werden:
13 Abs. 2 Satz 4 Rahmenvertrag
„Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für diese Mehrkosten durch die Versicherte / den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für die Versicherte / den Versicherten auszuwählen.“
Daher ist in diesem Fall der Import mit den geringsten Mehrkosten abzugeben. Diese Vorgehensweise ist eindeutig durch den Rahmenvertrag so vorgegeben, daher ist in unseren Augen keine weitere Dokumentation erforderlich. Um dies aber zu einem späteren Zeitpunkt ggf. besser nachvollziehen zu können, ist ein entsprechender Hinweis auf dem Rezept sicher sinnvoll.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung