Mehrfachverordnung von Hemangiol: Wie wird es gemäß PackungsV einsortiert?
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Wir haben ein Rezept über: 2 x Hemangiol (240 ml)
Die Menge kann nur durch Abgabe von 2 x 120 ml (ohne Normgröße) erreicht werden. Da wir nicht wissen, welche Normbereiche gelten, sind wir unsicher, ob wir die Menge wie verordnet abgeben dürfen. Können Sie uns weiterhelfen?
Antwort:
Das Arzneimittel Hemangiol, das nur in einer Packungsgröße ohne N-Kennzeichen erhältlich ist (120 ml), fällt in die Arzneimittelgruppe Antihypertonika und dort unter die Kategorie nicht abgeteilte Darreichungsformen zur oralen Anwendung (Lösung zum Einnehmen).
Hierzu der Ausschnitt aus dem PZN-Checkplus (s. roter Kasten):
Die verordnete Menge von 240 ml (2 x 120 ml) fällt also in den definierten, aber nicht besetzten N1-Bereich. Der Fall, dass die nach Stückzahl verordnete Menge einem nicht besetzten N-Bereich zuzuordnen ist, ist in § 6 Rahmenvertrag nicht explizit geregelt, sodass hier § 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe e Rahmenvertrag greift.
Dieser besagt, dass die Apotheke „bei einer Verordnung, für die § 6 dieses Vertrages keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge“ abgeben darf.
Somit ist die Abgabe von 2 x 120 ml Hemangiol möglich.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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