Können mehrere Packungen Phesgo auf einem Rezept verordnet werden?
Wir haben eine Frage zu einer Verordnung über mehrere Packungen des Arzneimittels Phesgo. Die betroffene Patientin hat einen längeren Auslandsaufenthalt vor sich und möchte das Arzneimittel, das monatlich verbreicht wird, sicherheitshalber mitnehmen, um die Therapie dort fortsetzen zu können.
Können mehrere Packungen des Arzneimittels auf einem Rezept verordnet und abgerechnet werden oder ist eine spezielle Dokumentation dazu erforderlich?
Antwort
Pro Rezept und Rezeptzeile können mehrere Packungen eines Arzneimittels ärztlich verordnet werden. Es gilt § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag: „Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Eine Begründung muss aus unserer Sicht nicht auf die Verordnung gebracht werden. Gegebenenfalls können Sie natürlich einen entsprechenden Vermerk aufbringen, falls Fragen zu der Verordnung auftauchen.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung