Mehrere Berodual-Packungen verordnet:
Dürfen alle abgegeben werden?

Wir erhielten folgende Verordnung auf einem GKV-Rezept:

„Berodual Respimat Lsg. Z. Inh. INL 4,5 ml (PZN 04128978)    
Berodual Respimat Lsg. Z. Inh. INL N1 2 x 4,5 ml (PZN 00498388)”

Können wir beide Packungen auf einem Rezept abrechnen?

Antwort

Die Normbereiche für Berodual Respimat werden, basierend auf der PackungsV, nach dieser Einteilung bestimmt:

Ein Inhalator enthält 120 Einzeldosen, sodass insgesamt 360 Einzeldosen verordnet wurden. Diese Menge ist weder als Packung im Handel noch übersteigt sie den Nmax-Bereich. Außerdem hat der Arzt in zwei Verordnungszeilen eindeutig die genannten Einzelpackungen verordnet.

Daher können Sie unter Berücksichtigung eventueller Rabattverträge diese beiden Packungen abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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