Medikamente mit Festbetrag – wer trägt die Mehrkosten?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir bekommen vermehrt Retaxationen über Zuzahlungen bei Medikamenten mit Festbetrag. Es scheint so zu sein, dass unser Kassenprogramm eine falsche Berechnung hat. Wie sind die aktuellen Regelungen bezüglich der Berechnung der Zuzahlung bei Medikamenten mit Festbetrag?
Antwort
Mehrkosten werden nur dann von der GKV getragen, wenn Rabattarzneimittel nicht lieferbar sind und aus diesem Grund ein Arzneimittel mit Mehrkosten abgegeben werden muss. Liegen keine Rabattverträge vor, so greift diese Regelung jedoch nicht und die Apotheke muss der Patientin bzw. dem Patienten die Mehrkosten berechnen. Bei der Dokumentation der Nichtverfügbarkeit muss darauf geachtet werden, dass der passende Faktor ausgewählt wird, damit nicht „aus Versehen“ der Krankenkasse die Mehrkosten berechnet werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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