Kann ein Mariendistelpräparat zulasten der GKV abgegeben werden?
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Wieder einmal haben wir ein Rezept über ein OTC-Arzneimittel erhalten. Diesmal handelt es sich um ein Mariendistelpräparat. Kann man solche Mariendistelpräparate zulasten der GKV abrechnen, wenn der Gastroenterologe die Diagnose „bei Leberzirrhose“ vermerkt?
Antwort
OTC-Arzneimittel sind für Erwachsene nur erstattungsfähig, wenn sie in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (sogenannte OTC-Übersicht) gelistet sind. Allerdings ist dort Mariendistel nicht aufgeführt. Der Patient muss die Kosten für das Medikament also selbst tragen. Geben Sie ihm aber die Quittung mit, manche Krankenkassen übernehmen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen ja auch pflanzliche Arzneimittel.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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