Lifestyle-Arzneimittel auf Kassenrezept erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wie ist bei folgendem Rezept vorzugehen?
Krankenkasse: AOK Niedersachen (IK 102114819)
Verordnet: REGAINE FÜR DEN MANN 3 X 60 ML UNTER GABE VON SANDIMMUN
Nach unserer EDV darf Regaine nicht auf Kassenrezept abgegeben werden.
Kann dies durch Angabe dieser Diagnose aufgehoben werden?
Antwort:
Regaine für den Mann ist nicht verordnungs- und erstattungsfähig.
Dies geht auch aus den Informationen der Lauer-Taxe hervor (vermutlich erhalten Sie aus Ihrer EDV eine ähnliche Anzeige):
Dabei ist die Nichterstattung unabhängig von einem weiteren Arzneimittel, es ist also egal, ob zusätzlich Sandimmun verordnet wird oder nicht.
Regaine für Männer kann daher nicht auf Kassenrezept abgerechnet werden, der Patient muss es selber bezahlen.
- DAP Erstattungs-Checkplus
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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