Liegt bei dieser Kreon-Verordnung eine „passende“ Diagnose vor?

Wir habe eine Verordnung über „Kreon 10.000 KMP N3 200 ST PZN 07202913“ erhalten. Kranken­kasse ist die IKK classic. Als Diagnose ist „chronische Pankreatitis“ angeben. Wir fragen uns, ob das in dieser Form aus­reichend ist für eine Abgabe zulasten der GKV. In der Anlage I der AM-RL finden wir Folgendes:
„Erstattet wird es [Pankreas­enzyme] nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreas­insuf­fizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreas­insuf­fizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe.“

Wie können wir vorgehen?

Antwort

Grundsätzlich wäre denkbar, dass die chronische Pankreatitis, die der Arzt dokumentiert hat, eine chronische exokrine Pankreas­insuffizienz zur Folge hat. Sie sollten daher Rück­sprache mit dem Arzt halten, ob es sich um eine Verordnung innerhalb der vorge­schriebenen Indikations­bereiche handelt. Ist dies der Fall, dürfen Sie dies auf dem Rezept mit Unterschrift und Datum ergänzen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Patient das Kreon selbst bezahlen. Für weitere Verordnungen sollten Sie den Arzt bitten, entweder auf die Diagnose auf dem Rezept zu verzichten (dann haben Sie keine Prüfpflicht) oder eine entsprechende „passende“ Diagnose zu vermerken, damit sich diese Probleme nicht wiederholen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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