Liegt bei dieser Kreon-Verordnung eine „passende“ Diagnose vor?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir habe eine Verordnung über „Kreon 10.000 KMP N3 200 ST PZN 07202913“ erhalten. Krankenkasse ist die IKK classic. Als Diagnose ist „chronische Pankreatitis“ angeben. Wir fragen uns, ob das in dieser Form ausreichend ist für eine Abgabe zulasten der GKV. In der Anlage I der AM-RL finden wir Folgendes:
„Erstattet wird es [Pankreasenzyme] nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe.“
Wie können wir vorgehen?
Antwort
Grundsätzlich wäre denkbar, dass die chronische Pankreatitis, die der Arzt dokumentiert hat, eine chronische exokrine Pankreasinsuffizienz zur Folge hat. Sie sollten daher Rücksprache mit dem Arzt halten, ob es sich um eine Verordnung innerhalb der vorgeschriebenen Indikationsbereiche handelt. Ist dies der Fall, dürfen Sie dies auf dem Rezept mit Unterschrift und Datum ergänzen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Patient das Kreon selbst bezahlen. Für weitere Verordnungen sollten Sie den Arzt bitten, entweder auf die Diagnose auf dem Rezept zu verzichten (dann haben Sie keine Prüfpflicht) oder eine entsprechende „passende“ Diagnose zu vermerken, damit sich diese Probleme nicht wiederholen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung