Lieferprobleme – darf der Preisanker überschritten werden?

Auch wir kämpfen mit Lieferproblemen, beispielsweise bei diesem Rezept:

„Indapamid Actavis 1,5 mg Ret N3“ wurde zulasten der LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (IK 105508787) verordnet. Es ist für uns zurzeit kein generisches Indapamid zu bekommen. Es gibt nur das teurere Natrilix SR als Alternative.

Der Verordner verweigert sich leider jedweder Mithilfe. Was können wir in diesem Fall tun?

Antwort

Normalerweise dürften Sie in diesem Fall nur ein preisgünstigeres als das verordnete Arzneimittel abgeben, sofern der Rabattartikel nicht lieferbar ist. Ist aber neben dem Rabattartikel und den vier preisgünstigsten Präparaten auch kein anderes Präparat bis zum Preisanker, der durch die Verordnung gesetzt wurde, lieferbar, dann dürfen Sie die Preisgrenze mittlerweile auch ohne Rücksprache mit dem Arzt überschreiten. So haben es der GKV-Spitzenverband und der DAV vor kurzem mitgeteilt (dies gilt für Nichtlieferbarkeit und akute/dringende Fälle).

Sie prüfen demnach Schritt für Schritt jede Abgabe und geben das preisgünstigste lieferbare Arzneimittel ab. Ist das erste lieferbare Arzneimittel das teure Original, dann dürfen Sie dieses abgeben. Vergessen Sie jedoch nicht, die Sonder-PZN für die entsprechende Nichtverfügbarkeit aufzubringen und den Nichtverfügbarkeitsnachweis für eventuelle Rückfragen zu archivieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung