Liefer­eng­pass bei Elvanse Adult – Ab­gabe von Elvanse möglich?

Zurzeit besteht ein Liefer­eng­pass bei Elvanse Adult 30 mg.

Ist es durch das ALBVVG oder andere Rechts­vor­schriften möglich, eine Ver­ordnung über die „Adult­version“ statt­dessen mit der „Kinder­version“ (Elvanse 30 mg) zu beliefern, gegebenen­falls nach ärztlicher Rück­sprache? Es handelt sich dabei um dieselbe Darreichungs­form, Wirk­stärke, Packungs­größe etc.

Antwort

Zwar sind Elvanse und Elvanse Adult in der Lauer-Taxe als aut-idem-fähig mit­ein­ander ver­knüpft, jedoch stimmen beide Arznei­mittel in keinem Indikations­gebiet überein. Ein Aus­tausch ist daher nicht möglich und wird aus unserer Sicht zu einer Retaxierung führen. Grund­sätzlich dürfen Arznei­mittel auch im Off-Label-Use ver­ordnet werden, jedoch er­stattet die GKV den Off-Label-Use nur in Ausnahme­fällen. In Anlage VI Teil A der Arznei­mittel-Richt­linie sind die Arznei­mittel aufge­listet, die im Off-Label-Use erstattungs­fähig sind. Da Lisdexamfetamindimesilat nicht aufge­listet ist, darf das Medikament nicht zu­lasten der GKV abge­rechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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