Levomethadon ohne Hinweis auf Substitution – ist eine Arztrücksprache erforderlich?

Uns liegt ein BtM-Rezept über „Levomethadon-neuraxpharm 5 mg/ml Tr. z. Einnehmen: 5 x 20 ml (N3) PZN 12504941 >>20–0–0–0<<“ vor. Es handelt sich um einen neuen Heimbewohner nach Reha bzw. langem Krankenhausaufenthalt. Auf dem Rezept ist keine Angabe zu einer möglichen Substitutionstherapie, wozu dieser Wirkstoff ja üblicherweise eingesetzt wird.

Müssen wir hier die Angaben hinterfragen bzw. ergänzend einholen?

Antwort

Diese Levomethadon-Tropfen haben tatsächlich nur die Indikation „starke Schmerzen“, daher ist nach unserer Einschätzung keine Nachfrage erforderlich. Falls es doch Hinweise gibt, dass das Arzneimittel im Rahmen einer Substitutionstherapie eingesetzt wird, sollten Sie jedoch Rücksprache mit dem Arzt halten, da es auch Levomethadon-Tropfen gibt, die zur Substitutionstherapie zugelassen sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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