Lassen sich bei Vyndaqel die Zuzahlungen für mehrere Packungen zusammenführen?

Uns wurde ein Rezept über „Vyndaqel 61 mg N1 x 3“ vorgelegt. Da der Patient drei N1-Packungen erhält, muss er ja eigentlich 30 Euro (3 x 10 Euro) Zuzahlung leisten.

Gilt bei diesem Präparat ebenfalls, dass man für fiktive N2- oder N3-Packungsgrößen die Zuzahlung zusammenführen kann, sodass der Patient nur einmal die 10 Euro zahlen muss (vergleichbar mit der Versorgung von Hämophilie-Patienten)?

Antwort

Einzelpackungen können nur gemäß § 3 Packungsgrößenverordnung zusammengestellt werden. Das trifft für Vyndaqel allerdings nicht zu, da dieses Präparat nicht unter die in § 3 PackungsV genannten Produktklassen fällt.

3 Packungsgrößenverordnung

„Fertigarzneimittel, die nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Arzneimittelgesetzes vom ausschließlichen Vertrieb über Apotheken freigestellt sind, und Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie können, soweit sie nach § 5 entsprechend gekennzeichnet sind, auf Grund einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der Messzahlen zusammengestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne dieser Verordnung als Abgabe einer Einzelpackung.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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