Lässt sich Botendienst auch per E-Rezept abrechnen?

Mittlerweile beliefern wir auch E-Rezepte per Botendienst. Dazu haben wir uns die Frage gestellt, ob wir den Botendienst überhaupt elektronisch abrechnen können.

Antwort

Wie bei normalen Rezepten kann auch die Leistung „Botendienst“ über ein E-Rezept abgerechnet werden. Grundlage für die Botendienstabrechnung ist § 129 Abs. 5g SGB V:

129 Abs. 5g SGB V

(5g) Apotheken können bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.

Dies erfolgt analog der Belieferung von Papierrezepten mit Hilfe der Sonder-PZN 06461110.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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