Darf die Dosierungsangabe auf dem Rezept in der Apotheke nur nach Arztrücksprache korrigiert bzw. ergänzt werden?

Die Dosierung auf dem Rezept sorgt auch in unserer Apotheke für viele Fragen und Unsicherheiten. Unter anderem ist uns noch unklar, ob wir eine Dosierung nur nach Rücksprache mit dem Arzt heilen können. Gibt es dazu eine vertragliche Grundlage?

Antwort:

Eine fehlende/fehlerhafte Dosierung darf die Apotheke im Regelfall nach Rücksprache mit dem Arzt heilen. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 2c Rahmenvertrag:

6 Abs. 2c Rahmenvertrag

Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: […] c) Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1–7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1–8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt. […]

Nach § 2 Abs. 6 und 6a der AMVV darf die Apotheke die Ergänzung/Korrektur auch ohne Arztrücksprache vornehmen, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache nicht möglich ist bzw. wenn Angaben zur Dosierung fehlen, diese dem Apotheker aber zweifelsfrei bekannt sind.

2 Abs. 6 und 6a AMVV

(6) Fehlt das Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, oder fehlen Angaben nach Absatz 1 Nummer 2, nach Nummer 5, zur Gebrauchsanweisung nach Nummer 4a oder zur Dosierung nach Nummer 7, so kann der Apotheker, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist, die Verschreibung insoweit ergänzen.

(6a) Fehlt der Vorname der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder der Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung nach Absatz 1 Nummer 7, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung insoweit ergänzen, wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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