Korrekte Packungsgröße bei Entlassrezepten
Uns liegt ein Entlassrezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt (IK 101097008) über „Ortoton Recordati 750 mg FTA N2 50 St. (PZN 13914351)“ vor. Dies ist die kleinste im Handel befindliche Packung dieses Herstellers in dieser Stärke.
Müssen wir trotzdem nach einer Alternative mit 750 mg Methocarbamol N1 suchen?
Antwort
Es dürfen im Rahmen des Entlassmanagements nur Packungen des kleinsten Normkennzeichens oder kleinere Packungen abgegeben werden. Falls ein N2-Bereich der kleinste definierte N-Bereich sein sollte, so kann natürlich auch die N2 abgegeben werden. Für den Fall, dass ein kleinerer N-Bereich definiert, aber nur größere Packungen im Handel sind, muss zwischen Ersatzkassen und Primärkassen unterschieden werden: Ersatzkassen erlauben auch in diesem Fall die Abrechnung zulasten der GKV unter Angabe der Sonder-PZN 06460731. Bei Primärkassen muss im jeweiligen Vertrag geprüft werden, ob hier eine vergleichbare Regelung enthalten ist – ansonsten muss das Rezept privat abgerechnet werden.
Weitere Informationen zum Entlassrezept finden Sie auf unserem Portal.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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