Korrekte Packungs­größe bei Entlass­rezepten

Uns liegt ein Entlass­rezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt (IK 101097008) über „Ortoton Recordati 750 mg FTA N2 50 St. (PZN 13914351)“ vor. Dies ist die kleinste im Handel befind­liche Packung dieses Herstel­lers in dieser Stärke.

Müssen wir trotzdem nach einer Alter­native mit 750 mg Methocarbamol N1 suchen?

Antwort

Es dürfen im Rahmen des Entlass­managements nur Packungen des kleinsten Norm­kenn­zeichens oder kleinere Packungen abge­geben werden. Falls ein N2-Bereich der kleinste definierte N-Bereich sein sollte, so kann natür­lich auch die N2 abge­geben werden. Für den Fall, dass ein kleinerer N-Bereich definiert, aber nur größere Packungen im Handel sind, muss zwischen Ersatz­kassen und Primär­kassen unter­schieden werden: Ersatz­kassen erlauben auch in diesem Fall die Ab­rechnung zulasten der GKV unter Angabe der Sonder-PZN 06460731. Bei Primär­kassen muss im jeweiligen Ver­trag geprüft werden, ob hier eine ver­gleich­­bare Regelung ent­halten ist – ansonsten muss das Rezept privat abge­rechnet werden.

Weitere Informationen zum Entlass­rezept finden Sie auf unserem Portal.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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