Können wir zwei identische Hochpreiser-Rezepte mit gleichem Ausstellungsdatum beliefern?

Uns wurden zwei gleich lautende Rezepte (mit gleichem Ausstellungsdatum) vorgelegt:

„Mavenclad 10 mg Tabletten TAB N1 6 St. PZN 12900915
 Mavenclad 10 mg Tabletten TAB 1 St. PZN 12900884“

Da dies sehr hochpreisige Arzneimittel sind, sind wir unsicher, ob wir beide Rezepte beliefern können.

Antwort

Für den Wirkstoff Cladribin gelten nach PackungsV die folgenden Normbereiche:

Die jeweils auf einem Rezept verordneten Mengen sind abgabefähig, da sie unterhalb des N3-Bereichs liegen und gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag Packungen bis zur verordneten Menge abgegeben werden dürfen, wenn keine Packung mit der Gesamt­stück­zahl im Handel ist. Außerdem hat der Arzt eindeutig zwei definierte Packungen mit Angabe der PZN verordnet (einmal die Sechser-, einmal die Einer-Packung).

Da Ihnen mehrere Rezepte mit gleichem Ausstellungs­datum vorliegen, empfiehlt es sich vor allem aufgrund des hohen Preises, die Richtigkeit der vorliegenden Verordnungen kurz in Rück­sprache mit der Praxis bestätigen zu lassen und dies auf den Rezepten zu vermerken. Die Ergänzung ist jeweils abzuzeichnen.

Der Arzt hat aller Wahrscheinlichkeit nach die Menge für die jährliche Behandlungsphase aufgeschrieben, die bei Cladribin aus insgesamt zwei Wochen besteht (1 Woche zu Beginn des ersten Monats und 1 Woche zu Beginn des zweiten Monats des Behandlungs­jahres).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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