Können wir Vitamin B12 auf ein Zahnarztrezept abgeben?

Uns liegt ein Kassenrezept vor, auf dem „Vitamin  B12 Ankermann, 100 Tabletten“ verordnet sind. Ausgestellt wurde das Rezept von einem Zahnarzt für eine volljährige Patientin. Nun würden wir gerne wissen, ob ein Zahnarzt ein Vitamin-B12-Präparat zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse verordnen kann.

Antwort

Vitamin B12 ist gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) für Erwachsene unter folgenden Bedingungen erstattungsfähig:

Die Arzneimittel-Richtlinie bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Versorgung mit Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung und gilt nicht für Zahnärzte. Für zahnärztliche Verordnungen zulasten der GKV gibt es eine eigene Behandlungsrichtlinie (Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung). Demnach dürfen Vitamine im zahnärztlichen Bereich nicht zulasten der GKV verordnet werden.

Hinweis: Diese Antwort wurde nachträglich berichtigt. In der vorherigen Version hieß es fälschlicherweise, dass die Arzneimittel-Richtlinie auch für Vertragszahnärzte gilt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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