Können wir Tabotamp zulasten der GKV abgeben?

Folgendes Rezept wurde uns vorgelegt:

„Tabotamp 5 x 1,25 cm 10 St. PZN 2484628“

Es handelt sich um ein Medizin­produkt, aber es ist nicht in der Liste der verordnungs­fähigen Medizin­produkte zu finden.

Ist das Produkt auf Kassen­rezept für einen Kunden abrechenbar?

Antwort

Das Präparat ist ein Medizinprodukt, wird aber zusätzlich in die Kategorie „Verbandstoffe und Pflaster“ eingestuft. Damit ist es verordnungs- und erstattungsfähig. Die Preisbildung erfolgt dann abhängig von den Lieferverträgen der jeweiligen Krankenkasse.

In der Anlage V der AM-RL finden Sie nur sogenannte Medizinprodukte mit Arzneicharakter. Hier ist eine Erstattung wirklich nur dann erlaubt, wenn das entsprechende Präparat namentlich in der Liste aufgeführt wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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