Können wir mithilfe Pharmazeutischer Bedenken das Original abgeben?

Uns liegt folgende Verordnung zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) vor:
„Glatirameracet ABZ 40 mg/ml Fer, 36 Stck. N3 x 3 !“ Es wurde kein Aut-idem-Kreuz gesetzt.

Das verordnete Präparat ist bei der AOK Niedersachsen rabattiert, die Patientin besteht allerdings auf Erhalt des Originals bzw. eines Copaxone-Importes.

Können wir hier Pharmazeutische Bedenken geltend machen und ein anderes als das verordnete Präparat abgeben, obwohl wir den Preisanker überschreiten würden und der verordnende Arzt nicht bereit ist, Original oder Import zu verordnen?

Antwort

Wenn die Abgabe des Rabattarzneimittels (hier nur das verordnete Generikum) keine Option ist, müssen Sie nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags vorgehen. Dabei sind nur solche Präparate zu berücksichtigen, gegen die keine Pharmazeutischen Bedenken bestehen. Dann müssen Sie also zunächst prüfen, ob die Abgabe von einem der vier preisgünstigsten Präparate in Frage kommt (Clift bzw. drei Copaxone-Importe, sofern gegen diese Abgabe keine Bedenken bestehen). Mit der Abgabe des Copaxone-Originals müssten Sie den Preisanker nicht überschreiten, denn dieses ist günstiger als das verordnete Präparat von ABZ.

In jedem Fall müssen Sie das Abweichen vom Rabattvertrag durch Dokumentation auf dem Rezept per Sonder-PZN sowie handschriftlicher Begründung (Abzeichnen mit Datum und Kürzel) dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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