Können wir ein Kosmetikum zulasten einer BG abrechnen?

Wir haben ein Rezept zulasten der BG der Bau­wirtschaft erhalten. Es ist Eucerin Repair Lotion 10 % Urea verordnet.

Dürfen wir das Rezept beliefern?

Antwort

Gemäß dem Liefer­vertrag der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung können folgende Produkt­klassen zulasten einer Berufs­genossenschaft verordnet werden:

1 Gegenstand des Vertrages

„Dieser Vertrag regelt die Sicher­stellung der Ver­sorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetz­lichen Unfall­ver­sicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit

a. Arznei­mitteln,

b. Verband­mitteln sowie

c. Medizin­produkten und sonstigen apotheken­üblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apotheken­betriebs­ordnung) einschließlich Hilfs­mitteln.“

Zu den sonstigen apotheken­üblichen Waren gemäß § 1a Abs. 10 ApBetrO gehören unter anderem auch Mittel zur Körper­pflege. Dazu würden wir auch die in Ihrem Fall ver­ordnete Eucerin-Lotion zählen und dement­sprechend können Sie das Rezept unserer Ansicht nach auf Kosten der BG abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung