Können wir ein Kosmetikum zulasten einer BG abrechnen?
Wir haben ein Rezept zulasten der BG der Bauwirtschaft erhalten. Es ist Eucerin Repair Lotion 10 % Urea verordnet.
Dürfen wir das Rezept beliefern?
Antwort
Gemäß dem Liefervertrag der gesetzlichen Unfallversicherung können folgende Produktklassen zulasten einer Berufsgenossenschaft verordnet werden:
1 Gegenstand des Vertrages
„Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden ‚Versicherte‘ genannt) mit
a. Arzneimitteln,
b. Verbandmitteln sowie
c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“
Zu den sonstigen apothekenüblichen Waren gemäß § 1a Abs. 10 ApBetrO gehören unter anderem auch Mittel zur Körperpflege. Dazu würden wir auch die in Ihrem Fall verordnete Eucerin-Lotion zählen und dementsprechend können Sie das Rezept unserer Ansicht nach auf Kosten der BG abrechnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung