Können wir dieses Rezept patientenbezogen abrechnen?
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Uns liegt ein Rezept über eine Rezeptur vor. Zusätzlich ist „zu Händen des Arztes“ auf dem Rezept angegeben.
Dürfen wir solch ein Rezept überhaupt für den Patienten zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Der Arzthinweis bezieht sich nicht auf die Abrechnung, sondern darauf, dass der Patient das Mittel nicht selbst (zur eigenen Anwendung) erhalten soll. Steht auf einer Verordnung „ad manum medici“, „ad m.m.“ oder „zu Händen des Arztes“, dann darf das Arzneimittel nicht dem Patienten mitgegeben werden, sondern es muss dem Arzt ausgehändigt werden. Trotzdem kann das Rezept patientenbezogen abgerechnet werden – eine Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist hier nicht erforderlich und auch nicht zulässig, wenn es sich um den Bedarf von nur einem Patienten handelt.
- DAP Arbeitshilfe „Wichtige Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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