Können wir diese Menge abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Könnten Sie bei diesem Rezept für ein Kind helfen? Im Team herrschen große Bedenken, ob wir tatsächlich 10 Stück der verordneten Salbe abgeben dürfen.
Krankenkasse: AOK Bayern (IK 108310400)
„Bepanthen Augen + Nasensalbe ASN N3 10 g 10 x !! Dauerbehandlung“.
Antwort:
Der Arzt hat eine vielfache Menge der größten Messzahl von 10 verordnet:
Auch für apothekenpflichtige Arzneimittel gilt § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag:
6 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Den Vermerk hat der Arzt in Form des „!“ gesetzt. Sie dürfen die verordnete Menge von 10 x 10 g Bepanthen ASN N3 abgeben. Denken Sie an die Mehrkosten, die auch für Kinder je Packung zu entrichten sind!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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