Können wir diese Mehrfachverordnung beliefern?

Wir haben eine Frage zu folgender Mehrfachverordnung:

„2 × 30 ST N2 (SLENYTO 5 MG RET, 14446024)
 2 × 30 ST N2 (SLENYTO 5 MG RET, 14446024)
 2 × 30 ST N2 (SLENYTO 5 MG RET, 14446024)“

Könnten wir ein Rezept mit dieser Menge beliefern, auch wenn die Menge (insgesamt 180 Stück) oberhalb der Nmax liegt? Ist dann zusätzlich ein weiterer Vermerk auf dem Rezept erforderlich?

Antwort

Nach § 8 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 1 Packungsgrößen

„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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