Können wir diese Insuline alle abgeben?

Verordnet wurde zulasten der BMW BKK (IK 109021685):
„4 x Humalog 100 ILO 5 x 10 ml N3“.

Ist die Menge auf dem Rezept zulässig?

Antwort:

Nach PackungsV wird dieses Präparat wie folgt zugeordnet:

Die Menge entspricht einer vielfachen Menge des größten Messbereichs (Nmax). Für vielfache Verordnungen von Nmax fordert § 6 Absatz 3 des aktuellen Rahmenvertrags zwar ein besonderes Kennzeichen, wie z. B. ein „!“, fehlt dieses jedoch, darf es gemäß § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung kommen. Zusätzlich hat der Arzt das Normkennzeichen N3 genannt, das die Verordnung zu einer eindeutig bestimmten Verordnung macht. Sie dürfen daher alle verordneten Packungen unter Beachtung der Rabattverträge abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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