Können wir diese BtM-Privatrezepte beliefern?

Wir haben zwei BtM-Privatrezepte für einen Patienten (geb. 2005) erhalten, auf denen zwar seine englische Heimatadresse angegeben ist, der sich aber offensichtlich in Deutschland in ärztlicher Behandlung befindet.

  1. Rezept:
    • 1 x Medikinet 10 mg 50 TAB
    • 2 x Kinecteen 27 mg 28 RET
  2. Rezept:
    • 1 x Kinecteen 18 mg 28 RET
    • 1 x Kinecteen 36 mg 28 RET
    • 2 x Kinecteen 27 mg 28 RET

Alle Verordnungszeilen tragen ein “A” und sind zusätzlich mit Stempel und Unterschrift markiert. Formell ist das Rezept korrekt und da wir die familiären Verhältnisse kennen, können wir davon ausgehen, dass auch keine Fälschung bzw. ein Missbrauchspotential vorliegt.

Trotzdem stellen wir uns die Frage, ob wir die Rezepte so beliefern dürfen.

Antwort

Alle Arzneimittel enthalten den Wirkstoff Methylphenidat, sodass nur ein BtM-Wirkstoff verordnet wurde. Die Mengen müssen jedoch zur Höchstmengenermittlung addiert werden.

Nach BtMVV gilt für die Abgabe von Methylphenidat folgende Höchstmenge:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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