Können wir anstelle der verordneten 9 Stück auch eine Packung mit 10 Stück abgeben?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Knappschaft (IK 103505006) über „Pivmelam 400 mg N1 9 St.“ vor.

Darf man auf dieses Rezept auch „X-Systo N1 10 St.“ abgeben?

Antwort

Da hier kein Rabattvertrag vorrangig zu beachten ist, findet eine Abgabe im generischen Markt statt. Sie dürfen demnach unter den vier Preisgünstigsten auswählen. Sowohl die 9-Stück-Packung von Pivmelam als auch die 10-Stück-Packung von X-Systo tragen eine N1-Bezeichnung, daher sind sie auch von den Packungsgrößen her austauschbar.

Da es in diesem Fall nur diese beiden austauschbaren Artikel gibt, gehören beide auch zu den vier Preisgünstigsten:

Da mit Pivmelam das teurere Arzneimittel verordnet wurde (Preisanker, maßgeblich ist der Vergleichs-VK), dürften Sie alternativ auch X-Systo auf dieses Rezept abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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