Können wir Änderungen auf einem Rezept selbst vornehmen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Rezept haben wir erhalten:
„L-Thyroxin 100“
Diese Verordnung ist unserer Meinung nach unklar. Jetzt fragen wir uns, ob wir das selbst heilen dürfen, indem wir Rücksprache mit dem Arzt halten und das auch auf dem Rezept dokumentieren. Oder müssen wir zwingend ein neues Rezept anfordern?
Antwort
Da es sich bei den Schilddrüsenhormonen um Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste handelt, muss eine Herstellerfirma oder PZN angegeben sein, damit das Präparat eindeutig verordnet ist. Zudem ist hier nicht erkennbar, ob die „100“ die Stärke oder die Packungsgröße kennzeichnet. Nicht eindeutig bestimmte Verordnungen dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Arzt selbst heilen und die Ergänzungen auf dem Rezept ergänzen. Vergessen Sie aber nicht, Ihre Ergänzungen abzuzeichnen und den Hinweis auf die erfolgte Rücksprache aufzubringen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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