Können wir Änderungen auf einem Rezept selbst vornehmen?

Folgendes Rezept haben wir erhalten:

„L-Thyroxin 100“

Diese Verordnung ist unserer Meinung nach unklar. Jetzt fragen wir uns, ob wir das selbst heilen dürfen, indem wir Rücksprache mit dem Arzt halten und das auch auf dem Rezept dokumentieren. Oder müssen wir zwingend ein neues Rezept anfordern?

Antwort

Da es sich bei den Schild­drüsen­hormonen um Wirkstoffe der Substitutions­ausschluss­liste handelt, muss eine Hersteller­firma oder PZN angegeben sein, damit das Präparat eindeutig verordnet ist. Zudem ist hier nicht erkennbar, ob die „100“ die Stärke oder die Packungs­größe kennzeichnet. Nicht eindeutig bestimmte Verordnungen dürfen Sie nach Rück­sprache mit dem Arzt selbst heilen und die Ergänzungen auf dem Rezept ergänzen. Vergessen Sie aber nicht, Ihre Ergänzungen abzu­zeichnen und den Hinweis auf die erfolgte Rück­sprache aufzubringen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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