Können Vitamine zulasten der GKV verordnet werden?
Wir erhielten ein Kassenrezept (DAK) über Folsäure 5 mg N3 und B12 Ankermann N3, jeweils mit der Diagnose ICD-Code E53.8g versehen (Vitaminmangel sonstige B-Vitamine). Laut AM-RL sind diese Vitamine ja bei schwerwiegendem Mangel verordnungsfähig.
Ist dann dieser Diagnosecode richtig? Oder soll der Arzt das Rezept noch korrigieren?
Antwort
Es gibt keine Verpflichtung für den Arzt, bei Arzneimittelrezepten eine Diagnose aufzubringen – auch nicht, wenn die Erstattung an bestimmte Diagnosen gebunden ist. Die Dokumentation dazu nimmt die Praxis in ihrer Akte vor. Tatsächlich sollen aus Datenschutzgründen bei der Verordnung keine Diagnosen auf Rezepten vermerkt werden, dies ist aber ein anderes Thema. Bei Vorliegen einer Diagnose auf dem Rezept sind Sie prüfverpflichtet. Sie müssen dabei aber aus unserer Sicht nur die Sinnhaftigkeit prüfen – ob nun tatsächlich ein schwerer Mangelzustand vorliegt, können und müssen Sie nicht beurteilen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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