Können Rezepte mit mehr als drei Positionen abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns wurden zwei Entlassmanagement-Rezepte, einmal mit 4 und einmal mit 5 Positionen, vorgelegt. Dürfen wir die Rezepte mit jeweils 4 und 5 unterschiedlichen Medikamenten abrechnen oder ist es immer nur mit max. 3 Positionen möglich?
Antwort
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben auf ihren Homepages Hilfen für das korrekte Ausstellen einer Verordnung, so schreibt z. B. die KV Nordrhein Folgendes: „Das Verordnungsfeld darf für maximal bis zu drei verschiedene Verordnungen z. B. Arznei- und/oder Verbandmittel, Hilfsmittel, Impfstoffe genutzt werden. Freibleibender Raum sollte durchgestrichen werden. Nur eine Rezeptur pro Rezeptblatt. Bei der Verordnung von Rezepturen darf grundsätzlich nur die Vorderseite des Vordrucks benutzt werden. Rezepturen inkl. Gebrauchsanweisung angeben.“
Grundsätzlich ist gemäß der Technischen Anlage 2 zum Rahmenvertrag, in der die Abrechnungsmodalitäten festgelegt werden, aber die Abrechnung von mehr Mitteln möglich. Unter Punkt 1.11 findet sich die „Eintragung bei mehr als drei verordneten Mitteln“:
Eintragung bei mehr als drei verordneten Mitteln:
Hat der Arzt mehr als drei Mittel verordnet, so sind das Arzneimittelkennzeichen, Faktor und Taxbetrag unter das dritte Feld ‚Arzneimittelkennzeichen‘, ‚Faktor‘ und ‚Taxe‘ zeilengerecht im Verordnungsteil des Arztes aufzudrucken, auch wenn dadurch Eintragungen des Arztes oder der Arztstempel überschrieben werden.
Somit können bei mehr als drei verordneten Mitteln theoretisch auch mehrere Zeilen aufgedruckt werden. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass alle Rezeptzeilen lesbar bleiben, denn nur dann kann eine Abrechnung ordnungsgemäß erfolgen. Sollten die gedruckten Zeilen nicht mehr lesbar sein, raten wir zu einer neuen Verordnung.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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