Können Mehrkosten im Rahmen eines Rabattvertrags über die Krankenkasse abgerechnet werden?

Uns liegt folgendes Rezept vor:

„Atozet 10/40 100 St. N3 PZN 10538410“

Kostenträger ist die Techniker Krankenkasse (IK 105077504). Der Patient ist gebührenpflichtig. Beim Abverkauf erscheint nur die Zuzahlung, nicht aber die ausgewiesenen Mehrkosten. Die Techniker Krankenkasse hat einen Rabattvertrag mit dem Originalhersteller geschlossen.

Auf welcher Grundlage können die Mehrkosten über die Krankenkasse abgerechnet werden? Ist es korrekt, dass der Patient dann nur die Zuzahlung leistet?

Antwort

Im Rahmen von Rabattverträgen können Hersteller und Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht vereinbaren. Dies bedeutet, die Versicherten müssen keine Mehrkosten bezahlen, obwohl der in der Lauer-Taxe angegebene Preis oberhalb eines Festbetrags liegt. Die Mehrkosten trägt in diesem Fall der pharmazeutische Unternehmer bzw. die Techniker Krankenkasse.
Informationen zum Mehrkostenverzicht sind ebenso wie die Rabattverträge in der Apothekensoftware hinterlegt, die Information Ihrer EDV ist daher korrekt und Ihr Patient muss nur die reguläre Zuzahlung leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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