Können Lifestyle-Arzneimittel zulasten der ZPD NRW abgegeben werden?

Uns wurde folgendes Rezept vorgelegt:

Krankenkasse: ZPD NRW (IK 1036000525)
„Fortacin 150 mg/ml + 50 mg/ml SPR 5 ml PZN 12482783“

Es handelt sich hierbei um ein Lifestyle-Arzneimittel, das normalerweise nicht auf Rezept abgegeben werden darf.

Wie verhält es sich aber bei der Polizei in NRW? Ist hier die Abgabe erlaubt?

Antwort

Die Antwort ist dem Arznei- und Hilfs­mittel­versorgungs­vertrag für heilfürsorge­berechtigte Polizei­vollzugs­beamte und -beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen zu entnehmen:

Dieser Vertrag schließt Präparate der Anlage II der AM-RL des G-BA von der Erstattung aus. Damit sind Lifestyle-Arzneimittel gemeint und daher können Sie dieses Präparat auch hier nur privat mit dem Patienten abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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