Können in der Corona-Pandemie auch Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste substituiert werden?

Können Arznei­mittel der Substitutions­ausschluss­liste nach den Sonder­regelungen der Corona-Pandemie ausnahms­weise ausge­tauscht werden? Wir haben immer wieder das Problem, dass es hier zu Liefer­problemen kommt bzw. ein Kunde zeitnah das entsprechende Arznei­mittel benötigt.

Antwort

Die SARS-CoV-2-AMVersVO enthält leider keine explizite Regelung zu Stoffen der Substitutionsausschlussliste. Der Verband der Ersatzkassen erlaubt jedoch einen Austausch der Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste nach Rücksprache mit dem Arzt und Dokumentation auf der Verordnung.

Einige Primärkassen haben sich dem angeschlossen, eine einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht. Bei einigen Primärkassen muss die Verordnung weiterhin vom Arzt geändert oder eine neue Verordnung ausgestellt werden.

Sollten Sie also für solch ein Arzneimittel einen Austausch vornehmen, sollten Sie je nach Krankenkasse vorab die für Sie zutreffenden (regionalen) Regelungen prüfen und auf jeden Fall darauf achten, den Vorgang auf dem Rezept zu dokumentieren. Andernfalls könnte eine Retaxation drohen. Dazu gab es vor Kurzem einen Fall, über den auch unser Retax-Newsletter berichtete:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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