Können BtM-Rezepte als Entlass­rezept ausge­stellt werden?

Wir haben eine Frage zu Entlass­rezepten:

Können auch BtM-Rezepte als Entlass­rezept ausge­stellt werden und wie lange sind diese dann gültig?

Antwort

Auch BtM- und T-Rezepte können als Entlass­rezepte ausge­stellt werden. Jedoch wird bei diesen Rezepten das „normale“ Sonder­formular verwendet, also ein BtM- bzw. T-Rezept ohne den auf­fälligen Entlass­management-Balken. Damit sind solche Entlass­rezepte nur an der 75 am Anfang der BSNR sowie an der 4 im Status­feld zu erkennen.

Auch für BtM- und T-Rezepte gilt die verkürzte Rezept­gültigkeit von 3 Werk­tagen, wobei das Aus­stellungs­datum mit­zählt. Dies ist vor allem bei T-Rezepten problematisch, wenn Sie das verordnete Arznei­mittel direkt bestellen müssen. Achten Sie daher genau auf Einhaltung der Frist oder fordern Sie ansonsten besser ein neues (normales) Rezept vom weiter behandelnden Arzt an.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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