Können Augenklappen für den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?

Wir haben eine Frage zur Sprech­stunden­bedarfs­­belieferung.

Folgendes Rezept einer Augen­arzt­­praxis liegt uns vor:

„AUGENKLAPPE mit Gummiband schwarz PZN 02556948 20 St.“

Können wir diese Augenklappen zulasten der GKV abrechnen oder müssten wir sie dem Arzt privat in Rechnung stellen?

Antwort

Zur Beantwortung dieser Frage sind die Vorgaben der für Sie geltenden Sprech­stunden­bedarfs­vereinbarung maßgeblich. Für die Kassen­ärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) können im Sprech­stunden­bedarf unter anderem folgende Produkte zulasten der GKV verordnet werden:

Abb.: Auszug aus der Sprech­stunden­bedarfs­vereinbarung der KVB, Stand 1. Januar 2018

Damit können Sie die Augenklappen auf eine Sprechstundenbedarfsverordnung abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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