Können Augenklappen für den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur Sprechstundenbedarfsbelieferung.
Folgendes Rezept einer Augenarztpraxis liegt uns vor:
„AUGENKLAPPE mit Gummiband schwarz PZN 02556948 20 St.“
Können wir diese Augenklappen zulasten der GKV abrechnen oder müssten wir sie dem Arzt privat in Rechnung stellen?
Antwort
Zur Beantwortung dieser Frage sind die Vorgaben der für Sie geltenden Sprechstundenbedarfsvereinbarung maßgeblich. Für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) können im Sprechstundenbedarf unter anderem folgende Produkte zulasten der GKV verordnet werden:
Abb.: Auszug aus der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der KVB, Stand 1. Januar 2018
Damit können Sie die Augenklappen auf eine Sprechstundenbedarfsverordnung abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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