Können auf einem Token-Ausdruck mehrere Rezepturen verordnet werden?
Wir haben eine Frage zu Rezepturen auf E-Rezepten: Dürfen hier auf einer Verordnung mehrere Rezepturen angegeben und dann auch abgerechnet werden? Und ist es zulässig, wenn auf einem Token-Ausdruck dann mehrere Rezepturen stehen?
Antwort
Jeder E-Rezept-Token-Ausdruck kann bis zu drei QR-Codes enthalten, die jeweils eine eigene E-Rezept-Verordnung darstellen. Pro QR-Code (= eine Verordnung, = ein E-Rezept) darf ein Arzneimittel oder eine Rezeptur verordnet werden. Bei einem E-Rezept-Ausdruck mit drei QR-Codes dürfen dementsprechend bis zu drei Rezepturen verordnet werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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