Können auf einem Token-Ausdruck mehrere Rezepturen verordnet werden?

Wir haben eine Frage zu Rezepturen auf E-Rezepten: Dürfen hier auf einer Verordnung mehrere Rezepturen angegeben und dann auch abgerechnet werden? Und ist es zulässig, wenn auf einem Token-Ausdruck dann mehrere Rezepturen stehen?

Antwort

Jeder E-Rezept-Token-Ausdruck kann bis zu drei QR-Codes enthalten, die jeweils eine eigene E-Rezept-Verordnung darstellen. Pro QR-Code (= eine Verordnung, = ein E-Rezept) darf ein Arzneimittel oder eine Rezeptur verordnet werden. Bei einem E-Rezept-Ausdruck mit drei QR-Codes dürfen dementsprechend bis zu drei Rezepturen verordnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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