Können auch BtM im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden?

„Normale“ Entlass­rezepte sind uns mittler­weile einiger­maßen vertraut. Jetzt haben wir uns gefragt, ob auch BtM auf Entlass­rezepten verordnet werden dürfen. Welche Besonder­heiten sind hier zu beachten?

Antwort

Auch BtM können im Rahmen des Entlass­managements verordnet werden. Dazu ist natürlich ein BtM-Rezept zu verwenden, im Gegensatz zu einem rosa Entlass­rezept trägt ein BtM-Rezept im Entlass­management aber nicht den Balken „Entlass­management“ im Perso­nalien­feld. Allerdings gelten die anderen Formalien für Entlass­rezepte: Die Ziffer „4“ ist an der letzten Stelle des Status­feldes eingetragen und die BSNR beginnt mit der „75“. Ebenso gelten die verkürzte Gültigkeit und die Vorgabe, dass nur die kleinste Packungs­größe (N1) verordnet werden darf.

Natürlich gelten auch die „Coronasonderregeln“ für BtM, die auf Entlassrezepten verordnet werden.

Dazu gehören u. a. die folgenden:

  • Der Arzt darf eine Menge bis zur N3 verordnen.
  • Das Rezept darf innerhalb von 6 Werktagen eingelöst werden, der Ausstellungstag zählt dabei mit zu der Frist.
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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