Können auch BtM im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden?
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„Normale“ Entlassrezepte sind uns mittlerweile einigermaßen vertraut. Jetzt haben wir uns gefragt, ob auch BtM auf Entlassrezepten verordnet werden dürfen. Welche Besonderheiten sind hier zu beachten?
Antwort
Auch BtM können im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden. Dazu ist natürlich ein BtM-Rezept zu verwenden, im Gegensatz zu einem rosa Entlassrezept trägt ein BtM-Rezept im Entlassmanagement aber nicht den Balken „Entlassmanagement“ im Personalienfeld. Allerdings gelten die anderen Formalien für Entlassrezepte: Die Ziffer „4“ ist an der letzten Stelle des Statusfeldes eingetragen und die BSNR beginnt mit der „75“. Ebenso gelten die verkürzte Gültigkeit und die Vorgabe, dass nur die kleinste Packungsgröße (N1) verordnet werden darf.
Natürlich gelten auch die „Coronasonderregeln“ für BtM, die auf Entlassrezepten verordnet werden.
Dazu gehören u. a. die folgenden:
- Der Arzt darf eine Menge bis zur N3 verordnen.
- Das Rezept darf innerhalb von 6 Werktagen eingelöst werden, der Ausstellungstag zählt dabei mit zu der Frist.
- DAP Merkblatt „Sonderregelungen im Entlassmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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