Können wir ein Rezept mit einem Präparat der Substitutionsausschlussliste ändern?

Wir haben folgende Verordnung:

„L-Thyrox 100 N3“. Das Aut-idem-Kreuz ist angekreuzt, es fehlt jedoch eine Angabe des Herstellers bzw. der PZN. Laut Rücksprache mit dem Patienten handelt es sich um die Firma Beta bzw. hatte er bislang immer dieses Präparat. Dürfen wir das Rezept selbst dementsprechend ergänzen oder brauchen wir ein neues Rezept?

Antwort

Mit L-Thyrox hat der Arzt keine reine (in diesem Fall unklare) Wirkstoffverordnung vorgenommen, da unter diesem Namen nur die Präparate der Firma Hexal im Handel sind.

Da es sich um einen Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste handelt, empfehlen wir, diese Verordnung vom Arzt in das gewünschte Präparat „L-Thyroxin Beta 100 µg 100 St. N3“ ändern zu lassen.

Eine reine Wirkstoffverordnung wäre bei Wirkstoffen, die der Substitutionsausschlussliste unterliegen, eine unklare Verordnung und müsste ebenfalls vor der Rezeptbelieferung vom Arzt spezifiziert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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