Klinikpackung verordnet – darf die nächstgrößere abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über Velmetia in der Packungsgröße zu 28 Stück vor. Dabei handelt es sich um eine Klinikpackung.

Können wir auf diese Verordnung dann die N2 mit 56 Stück abgeben? Oder müssen wir den Arzt kontaktieren?

Antwort

Sie dürfen auf ein Rezept nie mehr als die verordnete Menge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels abgeben. Daher muss die Verordnung durch den Arzt in 56 Stück N2 geändert werden. Dabei können Sie den Arzt direkt über die im Handel befindlichen verordnungsfähigen Packungsgrößen informieren und so zukünftigen Problemen hoffentlich vorbeugen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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