Klinikpackung verordnet – darf die nächstgrößere abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über Velmetia in der Packungsgröße zu 28 Stück vor. Dabei handelt es sich um eine Klinikpackung.
Können wir auf diese Verordnung dann die N2 mit 56 Stück abgeben? Oder müssen wir den Arzt kontaktieren?
Antwort
Sie dürfen auf ein Rezept nie mehr als die verordnete Menge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels abgeben. Daher muss die Verordnung durch den Arzt in 56 Stück N2 geändert werden. Dabei können Sie den Arzt direkt über die im Handel befindlichen verordnungsfähigen Packungsgrößen informieren und so zukünftigen Problemen hoffentlich vorbeugen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl im Akutfall bzw. im Notdienst“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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