Kennzeichnung mit „A“ bei mehreren im Laufe eines Monats eingereichten BtM-Rezepten?

Wir haben eine Kundin, die regelmäßig Tilidin ratio plus Tropfen (100 ml) verschrieben bekommt. Nun fragen wir uns, wenn mehrere unterschiedliche BtM-Rezepte (für die gleiche Patientin) mit gleichem Inhalt (Tilidin) innerhalb eines Monats eingelöst werden, muss dann ein „A“ auf das Rezept? Wie kann so etwas überhaupt überprüft werden, wenn verschiedene Apotheken aufgesucht werden?

Antwort:

Die Höchstmenge für Tilidinhydrochlorid, die ein Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen verschreiben darf, liegt gemäß BtMVV bei 18.000 mg (s. Abb.). Damit ist das BtM-Rezept ab der dritten 100-ml-Flasche innerhalb von 30 Tagen mit einem „A“ zu kennzeichnen.

Löst ein Patient die Rezepte in unterschiedlichen Apotheken ein, kann die jeweilige Apotheke die Höchstmengenüberschreitung nicht feststellen. Da die Kundin Ihnen jedoch bekannt ist, ist ggf. das „A“ zur Kennzeichnung der Höchstmengenüberschreitung in Rücksprache mit dem Arzt nachzutragen. Die Ergänzung ist dann mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Wichtig ist, dass auch der Arzt die Ergänzung auf dem in der Praxis verbliebenen Teil durchführt und abzeichnet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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